FAQ & Hilfe
Insolvenzberatung
Ob Privatperson, Selbstständiger oder Unternehmer – eine drohende oder bereits eingetretene Insolvenz ist belastend. Wir bieten Ihnen kompetente, diskrete und lösungsorientierte Beratung. Gemeinsam prüfen wir Ihre wirtschaftliche Situation, klären Handlungsoptionen und entwickeln individuelle Strategien – sei es durch Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz, Eigenverwaltung (ESUG) oder eine Restrukturierung nach StaRUG.
Ziel ist es, Ihnen einen rechtssicheren und realistischen Weg aus der Schuldenkrise zu zeigen – für einen echten Neuanfang.
Verbraucherinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenz ist ein rechtliches Verfahren für Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Ziel ist es, eine Entschuldung innerhalb von drei Jahren zu erreichen. Voraussetzung ist, dass keine selbstständige Tätigkeit mehr ausgeübt wird und ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist.
Am Ende des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung – ein finanzieller Neuanfang.
ESUG Verfahren
Das ESUG-Verfahren ermöglicht es Unternehmen, sich in der Insolvenz selbst zu verwalten und dabei gezielt zu sanieren. Statt Zerschlagung steht der Erhalt des Unternehmens im Fokus. Geschäftsführung und Management bleiben in der Verantwortung – begleitet von einem Sachwalter. Ziel ist es, Gläubigerinteressen zu wahren und gleichzeitig Arbeitsplätze und den Betrieb zu sichern.
Das ESUG ist besonders für mittelständische Unternehmen eine Chance auf einen echten Neuanfang.
StaRUG Verfahren
Mit dem StaRUG können Unternehmen sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens sanieren – bevor es zu spät ist. Das Verfahren richtet sich an Firmen, die zwar zahlungsfähig sind, aber absehbar in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Es bietet rechtliche Werkzeuge zur Restrukturierung, etwa zur Anpassung von Schulden oder Verträgen – ohne Insolvenz und unter Wahrung der Geschäftsführung.
Ziel: Die Krise in Eigenregie bewältigen und das Unternehmen langfristig stabilisieren.
Regelinsolvenz
Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe – Insolvenz, aber mit eigener Steuerung
Bei einer Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe darf der Schuldner – z. B. ein Einzelunternehmer oder Freiberufler – seinen Betrieb trotz Insolvenz eigenständig weiterführen. Das Insolvenzgericht gibt den Geschäftsbetrieb zur selbstständigen Fortführung frei, während der Insolvenzverwalter sich auf die Abwicklung der Insolvenzmasse beschränkt.
Das bietet Chancen: Der Betrieb bleibt aktiv, Einnahmen fließen weiter, und es besteht die Möglichkeit, sich aus eigener Kraft zu sanieren – mit rechtlicher Begleitung und unter Aufsicht des Verwalters.