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Insolvenz: Dafür muss sich niemand schämen

Niemand plant eine Insolvenz. Oft ist sie das Ergebnis von unvorhergesehenen Ereignissen: Krankheit, Jobverlust, gescheiterte Selbstständigkeit oder private Schicksalsschläge. Es kann jede*n treffen – unabhängig von Alter, Bildung oder Beruf.

Sich Hilfe zu suchen und einen solchen Weg zu gehen, erfordert Mut und Stärke – nicht Scham.

Wichtig ist: Eine Insolvenz bedeutet nicht, dass man als Mensch versagt hat. Sie zeigt vielmehr, dass man Verantwortung übernimmt und versucht, einen Weg aus der Krise zu finden. Der Schritt in die Insolvenz ist oft ein Neuanfang – eine Möglichkeit, wieder Luft zu holen, Struktur in die Finanzen zu bringen und langfristig schuldenfrei zu leben.

ESUG Verfahren

  • Für wen

    Unternehmen jeder Art & Größe

Das ESUG-Verfahren (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) ist ein Reformgesetz, das 2012 in Kraft trat. Es hat das Ziel, Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten eine echte Chance zur Sanierung zu geben – und das möglichst frühzeitig und ohne den vollständigen Kontrollverlust des Managements.

Im Mittelpunkt steht die Eigenverwaltung: Das bedeutet, dass das Unternehmen die Insolvenz nicht einem Insolvenzverwalter überlassen muss, sondern weiterhin selbst – unter Aufsicht eines Sachwalters – die Geschäfte führt. Dadurch bleibt wertvolles Know-how im Unternehmen erhalten, und der Sanierungsprozess kann zielgerichteter gesteuert werden.

Ein weiteres wichtiges Instrument des ESUG ist der Schutzschirm (§ 270b InsO). Dieser erlaubt es Unternehmen, sich frühzeitig gegen Zerschlagung zu schützen und in Ruhe einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Während dieser Zeit sind Zwangsvollstreckungen und ähnliche Maßnahmen ausgesetzt – ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung.

Das ESUG-Verfahren soll vor allem eines ermöglichen: Den Erhalt von Unternehmen, Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Substanz, bevor es zur kompletten Insolvenz oder Zerschlagung kommt.

StaRUG Verfahren

  • Für wen

    Unternehmen jeder Art & Größe

Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und bietet Unternehmen eine präventive Sanierungsmöglichkeit außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens.

Es richtet sich an Unternehmen, die noch zahlungsfähig sind, aber drohende Zahlungsunfähigkeit erkennen und frühzeitig gegensteuern wollen. Genau hier setzt StaRUG an: Es schafft einen gesetzlichen Rahmen, mit dem sich Unternehmen frühzeitig restrukturieren können – ohne den Makel eines Insolvenzverfahrens und mit weitgehender Kontrolle durch das Management.

Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe

  • Für wen

    Unternehmen jeder Art & Größe

Geraten Unternehmen oder Selbstständige in eine wirtschaftliche Schieflage, ist die Regelinsolvenz oft ein notwendiger Schritt zur finanziellen Entlastung. Doch eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Betriebs. In vielen Fällen ist eine Fortführung des Unternehmens möglich – mithilfe der sogenannten Betriebsfreigabe.

Was bedeutet Betriebsfreigabe?

Bei der Betriebsfreigabe entscheidet der Insolvenzverwalter, dass der laufende Betrieb nicht zur Insolvenzmasse gehört und daher vom Schuldner eigenverantwortlich weitergeführt werden kann.

Das bedeutet für Sie:

  • Sie dürfen den Betrieb auf eigenes Risiko weiterführen.
  • Einnahmen und Ausgaben ab dem Zeitpunkt der Freigabe gehören nicht mehr zur Insolvenzmasse.
  • Sie behalten die Kontrolle über das operative Geschäft.

Vorteile der Betriebsfreigabe:

  • Der Geschäftsbetrieb bleibt erhalten

  • Sie bleiben handlungsfähig und unternehmerisch aktiv

  • Die Regelinsolvenz ermöglicht eine Entschuldung

  • Neue Einnahmen stehen wieder dem Unternehmen zur Verfügung

Wichtige Voraussetzungen:

  • Der Betrieb muss wirtschaftlich tragfähig sein

  • Sie müssen die laufenden Kosten selbst decken können

  • Es dürfen keine neuen Verbindlichkeiten entstehen

Verbraucherinsolvenz

  • Für wen
    Privatpersonen

Wenn sich Schulden über Jahre angesammelt haben und eine Rückzahlung realistisch nicht mehr möglich ist, bietet die Verbraucherinsolvenz einen rechtlichen Weg zur Schuldenbefreiung. Sie richtet sich an Privatpersonen sowie ehemals Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen.

Was ist die Verbraucherinsolvenz?

Die Verbraucherinsolvenz – umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt – ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das überschuldeten Personen ermöglicht, nach einer festgelegten Zeit alle restlichen Schulden loszuwerden. Ziel ist die Restschuldbefreiung – also der wirtschaftliche Neuanfang.

Ablauf in Kürze:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch:
    Vor dem Insolvenzantrag muss zunächst versucht werden, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen.

  2. Insolvenzantrag stellen:
    Gelingt keine Einigung, kann das Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht beantragt werden – inklusive Nachweis über den gescheiterten Einigungsversuch.

  3. Wohlverhaltensphase:
    In der Regel dauert die Phase bis zur Restschuldbefreiung drei Jahre. In dieser Zeit wird pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abgeführt. Unpfändbares Einkommen bleibt Ihnen.

  4. Restschuldbefreiung:
    Nach erfolgreichem Verlauf werden alle noch bestehenden Schulden erlassen – ein wirtschaftlicher Neuanfang ist möglich.

Vorteile der Verbraucherinsolvenz:

  • Schutz vor Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung

  • Klarer gesetzlicher Rahmen für die Schuldenregulierung

  • Restschuldbefreiung nach 3 Jahren (bei pflichtgemäßem Verhalten)

  • Möglichkeit zur persönlichen und wirtschaftlichen Entlastung

Insolvenz – ein Neuanfang für Unternehmen und Privatpersonen

  • Für wen

    Unternehmen & Privatpersonen

Ob als Unternehmerin, Selbstständiger oder Privatperson – finanzielle Schwierigkeiten können jeden treffen. Was viele nicht wissen: Eine Insolvenz ist kein Scheitern, sondern ein gesetzlich vorgesehener Weg, um aus der Überschuldung herauszufinden und neu zu beginnen.

Für Privatpersonen: Die Verbraucherinsolvenz

Wenn sich Schulden angehäuft haben und kein Ausweg mehr sichtbar ist, hilft die Verbraucherinsolvenz. Nach einem klar geregelten Verfahren können Sie nach drei Jahren schuldenfrei sein – und wieder durchatmen.
Während des Verfahrens sind Sie vor Pfändungen geschützt und zahlen nur, was gesetzlich verlangt wird. Am Ende steht die Restschuldbefreiung – ein echter Neustart.

Für Unternehmen & Selbstständige: Die Regelinsolvenz

Auch im geschäftlichen Bereich kann eine Insolvenz eine zweite Chance bedeuten. Im Rahmen der Regelinsolvenz kann der Betrieb oft fortgeführt werden – mit der Möglichkeit einer Betriebsfreigabe, bei der Sie weiterhin selbstständig tätig bleiben.
Ziel ist nicht das Ende, sondern die Sanierung oder geordnete Entschuldung.

Was beide Verfahren gemeinsam haben:

  • Schutz vor Gläubigern und Pfändungen

  • Klare gesetzliche Strukturen und Abläufe

  • Die Möglichkeit, alte Schulden hinter sich zu lassen

  • Einen Neustart – persönlich oder unternehmerisch

Insolvenzberatung für Unternehmen & Privatpersonen – Klarheit schaffen. Chancen nutzen.

  • Für wen
    Unternehmen & Privatpersonen

Finanzielle Probleme entstehen oft schleichend – ob durch Umsatzrückgänge, Krankheit, gescheiterte Geschäftsmodelle oder persönliche Umstände. Doch eines ist klar: Sie sind nicht allein. Unsere Insolvenzberatung bietet Ihnen Orientierung, rechtliche Sicherheit und konkrete Lösungen – für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen.

Für Unternehmen & Selbstständige:

Sie führen ein Unternehmen oder arbeiten freiberuflich – und stehen unter finanziellen Druck? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Sanierung, ein ESUG-Verfahren, eine Betriebsfreigabe oder eine geregelte Regelinsolvenz der richtige Weg ist.
Ziel ist nicht das Ende Ihres Unternehmens, sondern dessen Erhalt, Entschuldung oder strukturierte Abwicklung – mit Blick auf Ihre Zukunft.

Für Privatpersonen:

Wenn Schulden zur Dauerbelastung werden, hilft die Verbraucherinsolvenz – strukturiert, gesetzlich geregelt und mit Aussicht auf Schuldenfreiheit nach drei Jahren. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: Vom Einigungsversuch mit Gläubigern über den Insolvenzantrag bis hin zur Restschuldbefreiung.

Was wir für Sie tun:

  • Individuelle Beratung je nach Situation und Zielsetzung

  • Prüfung von Alternativen zur Insolvenz

  • Begleitung im gesamten Verfahren

  • Zusammenarbeit mit Fachanwälten, Steuerberatern und Treuhändern

  • Auf Wunsch: Diskrete, außergerichtliche Lösungen


Insolvenz ist kein Versagen – sondern ein Neuanfang.
Mit der richtigen Unterstützung können Sie geordnet aus der Krise gehen und neue Perspektiven schaffen – privat, beruflich oder unternehmerisch.